Torservice - Werner

Verkauf - Montage - Reparatur - Wartung


Reparaturarbeiten

 

Wir führen sämtliche Reparaturarbeiten an Ihrem privaten Garagentor durch, natürlich ist die Schadenfeststellung und ein Angebot hierzu kostenlos. (Für Industrietore können wir Ihnen Kollegen anbieten)

Sie bekommen  vor der Reparatur eine Kostenübersicht damit Sie ganz genau wissen was es am Ende kostet.

Sie werden staunen, was man aus einem alten, schwergängigen Garagentor ohne großen Kostenaufwand noch machen kann!

 

Bei der Tor-Reparatur oder Instandsetzung werden Mängel und Schäden an Ihrem Garagentor behoben und das Tor in den ursprünglichen funktionsfähigen Zustand gebracht. Unter Berücksichtigung aller gesetzlichen und normativen Sicherheitsanforderungen werden defekte Teile ausgetauscht. (Wir verwenden nur Original-Ersatzteile)

 

Kein Bestandsschutz bei älteren kraftbetätigten Toranlagen

(4.8.2011) Betreiber von älteren kraftbetätigten Toranlagen berufen sich oftmals auf den Bestandsschutz, um Nachrüstungen an ihren Toranlagen zu vermeiden. Gerade auch dann, wenn diese Toranlage nach dem heutigen Stand der Technik und des Personenschutzes nicht mehr sicher ist und eine Nachrüstung bzw. sogar ein Austausch der kompletten Toranlage notwendig wäre.

Es ist für den Betreiber von Toranlagen wichtig zu wissen, dass er die Verantwortung für den sicheren Betrieb der Toranlage trägt. Das schließt die Durchführung regelmäßiger Prüfungen und Wartungen gemäß den Vorgaben des Torherstellers ein. Oft genannte Argumente von Betreibern, dass eine Gefährdung unwahrscheinlich und somit eine Nachrüstung der Toranlage überflüssig sei, oder eine Nachrüstung nicht im Verhältnis zu den Kosten stände, sind gefährlich kurzfristig gedacht.

Fakt ist, dass es unterschiedliche Rechtsvorschriften im Bauplanungs-/Bauordnungsrecht gibt, die den Bestandsschutz von Gebäuden und Grundstücken festlegen. Den Bestandsschutz vom Gebäude auf das Bauprodukt zu übertragen ist jedoch juristisch nicht eindeutig geregelt. Darüber hinaus gibt es auch erheblich rechtliche Unsicherheiten zum Umfang der bauordnungs- und haftungsrechtlichen Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht.

Sicher ist aber, dass durch die stetige Nach- bzw. Umrüstung der Toranlage auf den aktuellen Sicherheitsstand Unfallrisiken und somit eine drohende Haftung des Betreibers wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vermieden werden kann.

Aktuelle Rechtsvorschriften und technische Regeln (europäische Normen, z.B. EN 13241-1 und Richtlinien), die das Inverkehrbringen von Toranlagen definieren, haben bewirkt, dass Toranlagen sicherer geworden sind. Es ist mehr als ratsam, diese Regeln auch heranzuziehen, wenn es darum geht, den dauerhaft sicheren Betrieb einer Toranlage sicherzustellen, denn der Betreiber ist rechtlich verpflichtet, die Toranlage - ob im privaten oder gewerblichen Bereich - in einem (verkehrs-)sicheren Zustand zu erhalten. Im Schadensfall, der sich z.B. durch den Betrieb einer sicherheitstechnisch veralteten Toranlage ergeben kann, muss der Betreiber mit zivilrechtlichen Folgen rechnen. Deshalb müssen alle zu treffenden Maßnahmen ganz klar darauf abzielen, die Risiken beim Betrieb einer Toranlage während ihrer Lebensdauer zu beseitigen und dauerhaft zu vermeiden.

Gerade mit der Veröffentlichung europäischer Tornormen ab 2000/2001, die die Sicherheitsanforderungen an Toranlagen - z.B. im Hinblick auf Scher- und/oder Einzugsstellen, Kraftbegrenzung und Reversieren von Antriebssystemen, Absicherungsmaßnahmen (Lichtschranke, Kontaktleisten o.ä.) usw. - klar definieren, wird eine eindeutige Grenzlinie für ältere Toranlagen gesetzt. Hiermit wird deutlich, dass der Betreiber gut beraten ist, seine Toranlage immer auf dem aktuellen Stand der (Sicherheits-)Technik zu halten und regelmäßig - mindestens einmal jährlich - überprüfen zu lassen.

Quelle: www.baulinks.de